Online-Buchbarkeit Reiserücktrittsversicherung

Nordlichter - Hotline 0 59 52 - 94 14 214

Die Nordlichter-Reisen empfehlen allen Gruppen bei Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese ist bereits für "kleines Geld" über die Europäische Reiseversicherung abschließbar.

Bei Rücktritt durch den Gast / Besteller von der Reise gelten folgende Stornierungsgebühren:
Stornierung ab Buchung bis 43 Tage vor Reiseantritt: 10% des stornierten Gesamtreisepreises (mindestens 30,00 EUR)
Stornierung ab 42 Tage bis 29 Tage vor Reiseantritt: 25% des stornierten Gesamtreisepreises
Stornierung ab 28 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des stornierten Gesamtreisepreises
Stornierung ab 14 Tage bis 8 Tage vor Reiseantritt: 66% des stornierten Gesamtreisepreises
Stornierung ab 7 Tage bis zwei Tage vor Reiseantritt: 75% des stornierten Gesamtreisepreises
Stornierung am Anreisetag oder einen Tag vor Reiseantritt: 100% des stornierten Gesamtreisepreises
Nicht-Anreise ohne Stornierung: 100% des stornierten Gesamtreisepreises

Die Nordlichter-Reisen haben mit der ERGO Reiseversicherung einen Partner gefunden, der Gruppen ab 10 Personen eine sehr günstige Möglichkeit zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bietet:

Hier können Sie schnell & unkompliziert Ihre Reiserücktrittsversicherung online abschließen (Logo anklicken):


Die Nordlichter-Reisen empfehlen den Abschluss
einer reinen Reiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbeteiligung!

Hier die kompletten AGB der Nordlichter-Reisen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Nordlichter-Reisen - Einzelunternehmen Christian Lögering

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und den Nordlichter-Reisen – Einzelunternehmen Christian Lögering (im Folgenden Nordlichter-Reisen) zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4–11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde den Nordlichter-Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die aktuellen Reiseangebote der Nordlichter-Reisen auf www.nordlichter-hotels.de oder die dem Kunden auf dessen Wunsch hin individuell ausgearbeiteten Reiseangebote sowie die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei Buchung vorliegen.

1.2. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung / Buchung mit angemeldeten Kunden einzustehen.

1.3. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet), durch freiwilliges Ausfüllen der entsprechenden Onlineformulare, erfolgen. Mit Betätigung der Schaltfläche „verbindlich buchen“ bietet der Kunde den Nordlichter-Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An diesen Antrag auf Erteilung des Reisevertrages ist der Kunde 14 Tage lang gebunden. Ein Widerrufsrecht ist nicht möglich, auch nicht nach dem Fernabsatzgesetz. Mit Betätigung der Schaltfläche „Angebot anfordern“ gehen Kunden keine vertragliche Verpflichtung ein. Sie erhalten zeitnah das gewünschte Reiseangebot mit allen vorgeschriebenen und erforderlichen Informationen per E-Mail an die vom Kunden angegebene Email-Adresse.

1.4. Bevor die Nordlichter-Reisen den Reisevertrag endgültig bestätigen, informieren die Nordlichter-Reisen noch einmal mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Formblatt über Rechte und Pflichten nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die AGB sowie über die vorvertraglichen Informationen zu diesem Reiseantrag. Gleichzeitig bitten die Nordlichter-Reisen um eine Bestätigung durch den Kunden, dass dieser die AGB, die Bestimmungen der DSGVO und auch die vorvertraglichen Informationen zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.

1.5. Der Reisevertrag kommt erst dann und auch nur mit der schriftlichen und endgültigen Buchungsbestätigung durch die Nordlichter-Reisen zustande (per E-Mail) und auch nur dann, wenn sie spätestens am 14. Tag nach Antragstellung, (Maßgebend ist das Erstelldatum der endgültigen Buchungsbestätigung) ausgefertigt wurde und wenn die Leistungen im Grunde so erbracht werden, wie sie in der Reisebeschreibung beschrieben sind, zustande.
Die automatische, elektronische vorläufige Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages dar.

2. Bezahlung

2.1. Der buchende Gast erhält bei den Nordlichter-Reisen nach dessen Willenserklärung „Reise verbindlich buchen“ per Email spätestens bis 14 Tage nach der Antragstellung eine Buchungsbestätigung, in der alle wichtigen Informationen zur gebuchten Reise detailliert aufgeführt sind. Bei den Nordlichter-Reisen erhält der buchende Gast dann ca. sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt per Post eine Anzahlungsrechnung über ca. 20 – 75% des Gesamtreisepreises (je nach gebuchter Tour und gebuchten Leistungen) mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Reisepreis-Sicherungsschein gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der dazu berechtigt, Anzahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise zu fordern und anzunehmen. Der Restbetrag der gebuchten Reise ist dann direkt im gebuchten Hotel bar oder per Girocard zu bezahlen, wobei das Hotel dem buchenden Gast eine separate Rechnung über diesen direkt im Hotel zu zahlendem Restbetrag für die gebuchte Pauschalreise ausstellt.

2.2. Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, sind die Nordlichter-Reisen berechtigt, um höhere Kosten zu vermeiden, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung, vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 5 vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Die Nordlichter-Reisen behalten sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten ebenfalls zu berechnen.

3. Leistungen und Preise

3.1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseausschreibung auf www.nordlichter-hotels.de einschließlich sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend.

3.2. Der Preis der Pauschalreise darf durch die Nordlichter-Reisen nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel die gesetzliche Mehrwertsteuer) sich verändern und dieses Auswirkungen auf den gebuchten Reisepreis besitzt, sowie in jedem Fall bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich die Nordlichter-Reisen das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehalten, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.


4. Leistungsänderungen

4.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z.B. wegen der besonderen Gegebenheiten von tideabhängigen Schifffahrten und Wattwanderungen, Schließung und Umbau von Gastronomiebetrieben etc. die von den Nordlichter-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten und gleichwertigen Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Nordlichter-Reisen sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich klar und deutlich in Kenntnis zu setzen.

4.2. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung den Nordlichter-Reisen gegenüber geltend zu machen. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber den Nordlichter-Reisen reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

5. Umbuchungen und Änderungen

5.1. Eine Änderung der Buchung durch den Kunden ist grundsätzlich möglich. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Reiseleistungen besteht aber nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise eine Umbuchung durch die Nordlichter-Reisen vorgenommen, wird von dem Kunden eine Servicepauschale von 30,00 EUR durch die Nordlichter-Reisen erhoben.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt eine Reisegruppe einzelne gebuchte Reiseleistungen nicht in Anspruch, aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind (Reiseabbruch, Nichterscheinen zu gebuchten Veranstaltungen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die Nordlichter-Reisen werden sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Aufwendungen handelt (gebuchte Reiseleistungen mit einem Wert von maximal 10,00 EUR pro Person und weniger).

7. Rücktritt des Kunden

7.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von einer gebuchten Reise komplett oder teilweise (Stornierung einzelner Reiseleistungen oder einzelner Reiseteilnehmer) zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber den Nordlichter-Reisen schriftlich zu erklären. Diese Reiserücktrittserklärung muss bis spätestens 17:30 Uhr (also zu den normalen Bürozeiten der Nordlichter-Reisen) bei den Nordlichter-Reisen eingehen, sonst wird die eingesandte Reiserücktrittserklärung erst am folgenden Tage rechtlich wirksam!

7.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so sind die Nordlichter-Reisen berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht von den Nordlichter-Reisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Nordlichter-Reisen unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts, der von den Nordlichter-Reisen ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt bzw. hätte erwerben können. Die Nordlichter-Reisen haben die folgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt.

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet (jeweils berechnet nach dem Tag vor Reiseantritt bezogen auf die stornierten Reisekosten, jedoch mindestens 30,00 EUR):

Stornierung ab Buchung bis 43 Tage vor Reiseantritt: 10% des stornierten Gesamtreisepreises
Stornierung ab 42 Tage bis 29 Tage vor Reiseantritt: 25% des stornierten Gesamtreisepreises
Stornierung ab 28 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50% des stornierten Gesamtreisepreises
Stornierung ab 14 Tage bis 8 Tage vor Reiseantritt: 66% des stornierten Gesamtreisepreises
Stornierung ab 7 Tage bis zwei Tage vor Reiseantritt: 75% des stornierten Gesamtreisepreises
Stornierung am Anreisetag oder einen Tag vor Reiseantritt: 100% des stornierten Gesamtreisepreises
Nicht-Anreise ohne Stornierung: 100% des stornierten Gesamtreisepreises

Sonderregelungen: Auf der dem Reisegast zugehenden Buchungsbestätigung, dem anfragenden Kunden per Email unterbreiteten Reiseangebote wie auch auf den Tourenbeschreibungen auf www.nordlichter-hotels.de ist für jede Nordlichter-Reise eine Mindestteilnehmerzahl angegeben. Auf dieser Mindestteilnehmerzahl basiert der angebotene bzw. bestätigte Reispreis. Die Nordlichter-Reisen behalten sich das Recht vor, bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durch Stornierungen einzelner Reiseteilnehmer von der gebuchten Reise, neben den bei Stornierungen anfallenden Stornierungsgebühren (siehe Abschnitt 7.2), auch den Reisepreis pro Person für die verbleibenden Reisegäste so zu erhöhen, dass durch die Unterschreitung der angegebenen Mindestteilnehmerzahl für die gebuchte Reise den Nordlichter-Reisen kein finanzieller Schaden entsteht. Die Nordlichter-Reisen würden den buchenden Gast über eine derartige Erhöhung des Reisepreises pro Person umgehend informieren und den neuen Reisepreis pro Person entsprechend in einer dem Reisegast anschließend zugehenden korrigierten Buchungsbestätigung schriftlich verankern.

Extra bestellte Tickets und Eintrittskarten sowie Verzehrgutscheine für Restaurants sind generell nicht stornierbar und auch nicht erstattungsfähig!

7. 3. Dem Kunden steht das Recht zu, den Nordlichter-Reisen nachzuweisen, dass die zustehende angemessene Entschädigung wesentlich niedriger ist, als die von den Nordlichter-Reisen von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

7.4 Die Nordlichter-Reisen sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, sofern die Nordlichter-Reisen nachweisen können, dass ihnen wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind die Nordlichter-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

8. Rücktritt und Kündigung durch die Nordlichter-Reisen

8.1. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl.
Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so können die Nordlichter-Reisen bis 14 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Anzahlungen unverzüglich zurück.

8.2. Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grunde übernehmen die Nordlichter-Reisen keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z.B. für Bahntickets oder beauftragte Bus- und Taxiunternehmen, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes der Nordlichter-Reisen erworben hat.

8.3. Kündigung und Ausschluss aus verhaltensbedingten, psychischen oder physischen Gründen. Die Nordlichter-Reisen können in den folgenden Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise (also einzelne Leistungen der gebuchten Reise) ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn die Gästegruppe (oder auch nur einzelne Personen einer Gästegruppe) nach dem Urteil des durchführenden Leistungsträgers / Leistungserbringers oder der Nordlichter-Reiseleitung

- auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
- in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst darstellt,
- gefährliche Gegenstände, Rauschmittel oder für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke mit sich führt,
- den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen ist,
- die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

8.4. Bei Kündigung bzw. Ausschluss behalten die Nordlichter-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die Kosten für die Rückreise tragen ausschließlich der Kunde bzw. die Gästegruppe.

9. Rücktritt durch die Nordlichter-Reisen bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

9.1. Die Nordlichter-Reisen können vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die nicht von den Nordlichter-Reisen beeinflusst werden können, an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind und sie den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund gegenüber dem buchenden Gast erklären. Der Gast hat im Falle eines solchen Rücktritts vom Reisevertrag durch die Nordlichter-Reisen keinerlei finanziellen Ansprüche gegenüber den Nordlichter-Reisen.

10. Mitwirkungspflicht des Kunden, Gewährleistung, Kündigung des Kunden

10.1. Mängelanzeige Wird die Reise oder einzelne Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich den Nordlichter-Reisen telefonisch oder dem jeweiligen Leistungserbringer / Leistungsträger direkt vor Ort anzuzeigen. Soweit die Nordlichter-Reisen oder der jeweilige Leistungserbringer / Leistungsträger infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

10.2. Die Nordlichter-Reisen oder der jeweilige Leistungserbringer / Leistungsträger können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Nordlichter-Reisen oder die jeweiligen Leistungserbringer / Leistungsträger können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.

10.3. Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er den Nordlichter-Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Leisten die Nordlichter-Reisen innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - zweckmäßig am besten schriftlich - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für die Nordlichter-Reisen erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von den Nordlichter-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Die vertragliche Haftung der Nordlichter-Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.2. Die Nordlichter-Reisen haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Führungen, Transfers), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die Nordlichter-Reisen haften jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten der Nordlichter-Reisen ursächlich war.

12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung

12.1. Die Ansprüche nach § 651i BGB sind gegenüber den Nordlichter-Reisen schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

12.2. Schweben zwischen dem Kunden und den Nordlichter-Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die Nordlichter-Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12.3. Ohne Zustimmung der Nordlichter-Reisen können Kunden gegen Nordlichter-Reisen gerichtete Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

13.1. Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Vorschriften, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten, sowie alle Regeln und Anweisungen der Nordlichter-Reisen und seiner Beauftragten zu befolgen.

13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Nordlichter-Reisen bedingt sind.

14. Reisebeschränkungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität
Viele der Pauschalreisen der Nordlichter-Reisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität leider nicht geeignet; einzelne Reiseangebote können aber auf Wunsch durch den Kunden so verändert werden, dass auch Personen mit eingeschränkter Mobilität an diesen Reisen teilnehmen können. Derartige Absprachen und generell die Information über die Teilnahme an einer Nordlichter-Reisen von Personen mit eingeschränkter Mobilität sind durch den Kunden bereits bei Buchung den Nordlichter-Reisen mitzuteilen.

15. Vermittlung von Fremdleistungen
Bei Buchung weiterer Fremdleistungen wie z.B. Versicherungen und Transfers die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haften die Nordlichter-Reisen ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, nicht aber für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners.

16. Sorgfaltspflichten

16.1. Die Nordlichter-Reisen haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: - die gewissenhafte Reisevorbereitung - die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger - die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen - die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

16.2. Der Kunde haftet für Schäden oder Verlust an überlassenen Miet- u. Ausrüstungsgegenständen, wie Fahrräder und Taschen sowie an Ihnen überlassene Ausrüstung nur, wenn Sie sich fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verhalten und so den Schaden oder Verlust herbeiführen.

16.3. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist der Kunde selbst verantwortlich.

17. Versicherungen
Die Nordlichter-Reisen empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Auf www.nordlichter-hotels.de kann eine solche Reiserücktrittskostenversicherung bei der Europäischen Reiseversicherung online abgeschlossen werden.

18. Informationen zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) / Gerichtsstand

18.1. Die Nordlichter-Reisen weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Streitbeilegung erforderlich ist, so richten Sie Ihre Nachricht direkt an die Nordlichter-Reisen. Gemäß EU-Verordnung verweisen die Nordlichter-Reisen auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

18.2. Es gilt deutsches Recht. Der Kunde kann die Nordlichter-Reisen nur an das für seinen Sitz zuständige Gericht verklagen. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist das für die Nordlichter-Reisen in Lingen (Ems) zuständige Gericht. Das gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Veranstalter
Nordlichter-Reisen Einzelunternehmen Christian Lögering
Haselünner Str. 114
49809 Lingen (Ems)
Deutschland
Telefon: 0 59 52 - 94 14 214
E-Mail: info@nordlichter-hotels.de
Internet: www.nordlichter-hotels.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 203947027
Gerichtsstand ist das für den Unternehmenssitz von Nordlichter-Reisen zuständige Gericht in Lingen (Ems)
Geschäftszeiten: Montag – Freitag jeweils von 10:00 bis 18:00 Uhr